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Dokumentationsfilm zur Konversion

Durch den Abzug der NATO-Streitkräfte werden deutschlandweit Kasernen und Truppenübungsplätze aufgegeben. Die Gesamtfläche der bis 2020 zurückgegebenen Immobilien und Grundstücke liegt bei schätzungsweise 4000 Quadratkilometer, was eine Fläche fast so groß wie das Ruhrgebiet darstellt. Ein Dokumentationsfilm der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erläutert die Hintergründe.

Blick in die Vergangenheit

Was passiert nach dem Abzug mit diesem enormen Grundbesitz? Wem gehören die Liegenschaften und wer darf nach der Schließung darüber entscheiden, was damit gemacht wird? Um diese Fragen zu klären, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit.

Die Geschichte vieler Kasernen in Deutschland geht zurück bis in die Mitte der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Mit der Wiederaufrüstung Deutschlands und dem Aufbau der Wehrmacht unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurden auf dem gesamten deutschen Gebiet neue Kasernen errichtet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Kapitulation Deutschlands besetzten die alliierten Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion das deutsche Gebiet mit militärischen Einheiten. Viele davon zogen wieder ab, doch einige blieben und wurden in den vorhandenen Kasernen oder in neu errichteten Militärgebäuden untergebracht.

Aus Besatzern werden Verbündete

Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO im Jahr 1955 wurden die in Deutschland stationierten US-amerikanischen, britischen und französischen Besatzungstruppen zu Verbündeten, Arbeitgeber und vielfach Freunde für die deutschen Nachbarn. Während ihres Aufenthalts in Deutschland wuchsen die Kasernen zu Wohnquartieren – und zu einer zweiten Heimat für die stationierten Soldaten. Das Militär suchte den Kontakt zu den umliegenden Gemeinden sowie Städten und baute Partnerschaften auf.

Die DDR dagegen wurde 1955 in den Warschauer Pakt eingebunden. Auch hier wurden aus dem sowjetischen Militär offiziell verbündete Streitkräfte. Ein Zustand, der bis 1989 andauern sollte. Für die Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland und für die NVA in der DDR wurden in diesem Zeitraum ebenfalls weitere Kasernen geplant und errichtet.

Abzug der Gaststreitkräfte nach der Wiedervereinigung

Mit dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung wurden die militärischen Abhängigkeiten Deutschlands neu geregelt. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag legte den Abzug aller sowjetischen Soldaten aus dem Gebiet der ehemaligen DDR bis 1994 fest. Und auch die NATO-Verbündeten reduzierten von 1994 an ihre militärische Präsenz in Deutschland drastisch.

Die nicht mehr genutzten und nun leerstehenden Kasernen gingen wieder in Bundesbesitz über. Für sie mussten neue Nutzungsmöglichkeiten gefunden werden. Diese Aufgabe übernimmt seit 2005 die aus der Bundesvermögensverwaltung hervorgegangen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Auch in naher Zukunft werden viele Liegenschaften in Deutschland zurückgegeben. So reduziert die Bundeswehr seit Jahren die Zahl ihrer Standorte. Und auch die verbleibenden Alliierten ziehen nach und nach aus Deutschland ab. So hat Großbritannien angekündigt, seine Streitkräfte bis 2020 vollständig abzuziehen. Und auch die USA werden ihre Streitkräfte in Deutschland weiter reduzieren. Was bleibt, sind die Kasernen, Wohngebiete und Übungsplätze.


Möglicher Ablauf einer Konversion; zeitliche Abweichungen beziehungsweise Überschneidungen sind möglich

Konversion ehemalger Militärflächen

Mit dem Abzug der Gaststreitkräfte aus Deutschland beginnt die Umwandlung der ehemals militärisch genutzten Grundstücke und Immobilien für zivile Zwecke, die sogenannte militärische Konversion. In enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Ländern führt die BImA, als zentraler Immobiliendienstleister des Bundes, den Konversionsprozess federführend durch.

Sobald feststeht, dass die militärische Nutzung eines Geländes aufgehoben wird, nimmt die BImA aktiv Kontakt zur jeweils betroffenen Kommune auf. In ersten Beratungen und auch Begehungen diskutieren die Konversionsbeauftragen der BImA gemeinsam mit den Verantwortlichen der Kommune bereits die Chancen und Potentiale der Liegenschaft.

Die erste Bestandsaufnahme dient der BImA zu einer vorläufigen Wertermittlung. Außerdem beauftragt sie Gutachten über die Infrastruktur und die Erschließung und Anbindung der Liegenschaft. Auch mögliche Gefahren durch Altlasten und Kampfmittel werden von der BImA betrachtet.

Doch wer übernimmt die Kosten für Gutachten und Planung und welche Interessen müssen überhaupt betrachtet werden? All diese Fragen kann eine Konversionsvereinbarung regeln. Sie setzt von Beginn an die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten von BImA und den Vertretern der Städten und Kommunen.

Die Ziele der BImA und der Städte und Kommunen miteinander zu vereinbaren – das ist das erklärte Ziel der Nutzungskonzeption. In dieser Phase werden Ideen und Konzepte für die Neuentwicklung der jeweiligen Flächen gesammelt und bewertet. Die BImA unterstützt zudem ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung im Prozess der Entwicklung, denn er verlangt nicht nur ein Höchstmaß an Transparenz, sondern auch an wechselseitiger Kooperation und Kompromissbereitschaft.

Haben sich die BImA und die Kommune auf ein Nutzungskonzept verständigt, kann die Liegenschaft durch eine gezielte Marktansprache auf dem offenen Immobilienmarkt angeboten werden. Mit dem Verkauf der Liegenschaft, beispielsweise an einen Investor, der sie auf Grundlage eines Entwicklungskonzepts saniert und bebaut, ist die Konversion dann endgültig abgeschlossen. Das ehemals militärische Gelände wurde einer zivilen Nachnutzung zugeführt.