Konversion Rhein-Neckar
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist seit vielen Jahren in der Metropolregion Rhein-Neckar aktiv und mit einem Projektbüro in Mannheim vertreten. Durch den Abzug der US-Streitkräfte aus der Region wurden mehr als zwanzig Militärflächen an die BImA zurückgegeben.
Eine vielschichtige Interessenlage
Das Besondere an der Konversion Rhein-Neckar ist die Vielzahl unterschiedlicher Interessen in Bezug auf die zukünftige Gestaltung der ehemaligen Militärflächen. Die BImA als Eigentümerin steht in der gesetzlichen Pflicht, die Areale nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entwickeln und zu vermarkten. Dafür ist sie auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten angewiesen.
In den Flächennutzungsplänen sind die Konversionsflächen grundsätzlich als „Sondergebiet Bund“ ausgewiesen. Dadurch besteht noch kein Baurecht – dieses muss unter Berücksichtigung der vielschichtigen Interessen erst geschaffen werden. Lediglich die so genannten „Villages“, die Wohngebiete der US-Streitkräfte, sind bereits jetzt als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Die Konversionsfläche in Heidelberg ist doppelt so groß wie die Altstadt. Foto: Ralf Schulze, CC BY-SA 2.0.
Wer hat die Planungshoheit?
Das Planungsrecht liegt grundsätzlich bei der Kommune. Bei der Bauplanung sind auch die übergeordneten Ziele der Raumordnung und der Landesplanung wichtig. Im Falle der Metropolregion Rhein-Neckar wird die übergeordnete Regionalplanung durch den Regionalverband wahrgenommen. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) ist eine 2006 gegründete, öffentlich-rechtliche Planungsgemeinschaft, die sich über die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt.
Ebenso müssen Auflagen des Umweltschutzes und der Denkmalpflege berücksichtigt werden. Zudem sind die Vorgaben der oberen Landesbehörden und der kommunalen Behörden für Umwelt- und Denkmalschutz zu erfüllen. Landesinteressen gilt es außerdem bei etwaigen finanziellen Zuschüssen für einzelne Bauvorhaben zu beachten. Diese sind in den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg geregelt. Die landeseigene L-Bank fördert beispielsweise verschiedene Bauvorhaben im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms oder der Initiative „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“.
Der Wasserturm ist das Wahrzeichen Mannheims. Foto: Alexandre Cardoso, CC BY-SA 2.0.
Herausforderung für die Kommunalpolitik
Die Kommunen Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen, innerhalb derer die Konversionsflächen liegen, sind wichtige Partner. Der komplexe und langjährige Planungsprozess bedeutet für die kommunalen Verantwortungsträger eine große Herausforderung. Für einige Flächen sind die Planungen inzwischen weit fortgeschritten und werden gemeinschaftlich mit Fachplanern, Verwaltung und Gemeinderat vorangetrieben, bei anderen sind die Planungen schon abgeschlossen.
Die Beteiligung der Bürger ist dabei ein Kernbestandteil aller Aktivitäten. Die Stadt Heidelberg hat mit dem „dialogischen Planungsprozess“ ein Verfahren der Bürgerbeteiligung eingeleitet, das seit 2011 die Ziele der Konversion definiert. Als erstes Ergebnis sind die „Leitlinien zur Konversion“ entstanden. Die Heidelberger Konversionsflächen umfassen eine Gesamtfläche von rund 190 Hektar.
Mannheim hat in einem mehrjährigen „Weißbuchprozess“ auf Basis einer intensiven der Bürgerbeteiligung die wichtigsten Eckpunkte entwickelt, die als Rahmenplanung für die über 510 Hektar großen US-Konversionsflächen und für die Entwicklung der Stadt insgesamt gelten sollen. Sie sind Beschluss des Gemeinderats. Das vierte und letzte Weißbuch erschien Ende 2016 und schloss den Weißbuchprozess ab.
Die Stadt Schwetzingen plant in enger Kooperation mit der BImA einen neuen Stadtteil auf den ca. 41 Hektar umfassenden Konversionsflächen und städtischen Flächen. Dieser soll neben Wohnnutzung auch Nahversorgung, Grünflächen und Freizeitangebote bereithalten. Zudem sind auch gewerbliche Flächenangebote geplant. Die Interessen der Kommune und ihrer Bürger stehen auch bei diesem Vorhaben im Vordergrund.
Das Schloss Schwetzingen mit seinem Barockgarten ist das Wahrzeichen der Stadt. Foto: Wolfgang Staudt, CC BY 2.0.