Konversion einfach erklärt
Die Konversion von ehemaligen Militärflächen ist eine zentrale Aufgabe für Länder, Regionen und Kommunen sowie für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin. Erfolgreiche Konversion bedeutet somit immer einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten.
Was ist Konversion?
Die Umwandlung von ehemaligen Militärflächen in zivile Anschlussnutzungen wird als Konversion bezeichnet. Zentrale Aufgabe der Konversion ist es, zeitnah eine bedarfs- und marktorientierte zivile Wiedernutzung der aufgegebenen Militärflächen zu erreichen. Dadurch werden einerseits die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen abgefangen, die durch den Abzug der NATO-Partner oder eine Schließung von Standorten der Bundeswehr in den Kommunen entstehen. Andererseits bietet die Konversion eine Chance für die nachhaltige und flächensparende Stadtplanung und -entwicklung.
Die BImA ist nach dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) in Verbindung mit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und daher Liegenschaften zum Verkehrswert zu veräußern. Sie strebt daher an, die Konversionsflächen in Abstimmung mit den Kommunen zu veräußern, um längeren Leerstand und den Substanzverlust bei werthaltigen Gebäuden zu vermeiden. Länder, Regionen, Städte und Gemeinden sind vor allem daran interessiert, die negativen wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Schließung von Militäranlagen durch eine geeignete zivile Nachnutzung der Flächen zu kompensieren.
Die Konversion einer ehemaligen Militärfläche kann nur gelingen, wenn ein Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten stattfindet. Foto: Balloge, Fotolia.
Erfolgreiche Konversion bedeutet Interessenausgleich
Basis jeder erfolgreichen Konversion ist eine partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel ist die Herbeiführung eines Interessenausgleichs, der die strukturpolitischen und städtebaulichen Ziele der Kommune, die wirtschaftlichen Verwertungsaufgaben der BImA sowie die Interessen potentieller Käufer berücksichtigt.
Daher bietet die BImA insbesondere den zuständigen Kommunen als Trägerinnen der Planungshoheit eine frühzeitige, strukturierte und transparente Zusammenarbeit an. Falls erforderlich, findet zudem die frühzeitige Einbindung anderer Partner statt. Hierdurch ist es in der Regel, trotz Auflagen, Restriktionen oder unterschiedlicher Interessenslagen möglich die Ziele der Kommunen und Länder mit den Interessen der BImA in Einklang zu bringen – und somit den Konversionsprozess erfolgreich abzuschließen.
Erstzugriffsoption der Kommunen
Auf Vorschlag der BImA hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 21. März 2012 beschlossen, dass die BImA Konversionsflächen aus unmittelbarer militärischer Vornutzung ohne Bieterverfahren zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert an Kommunen oder andere Gebietskörperschaften veräußern darf, in deren Gebiet die entsprechenden Flächen liegen.
Als Voraussetzung für die Ausübung der Erstzugriffsoption muss die Kommune oder andere Gebietskörperschaft verbindlich erklären, dass der Erwerb der Liegenschaft unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, oder die sie auf Grundlage der jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt.