Erstzugriffsoption der Kommunen
Auf Vorschlag der BImA hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 21. März 2012 beschlossen, dass die BImA Konversionsflächen aus unmittelbarer militärischer Vornutzung ohne Bieterverfahren zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert an Kommunen oder andere Gebietskörperschaften veräußern darf, in deren Gebiet die entsprechenden Flächen liegen.
Als Voraussetzung für die Ausübung der Erstzugriffsoption muss die Kommune oder andere Gebietskörperschaft verbindlich erklären, dass der Erwerb der Liegenschaft unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, oder die sie auf Grundlage der jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt.
Merkblatt Konversion
Erfahren Sie mehr über die Hilfestellungen, Förderungen und Verwertungsmodelle des Bundes bei der Konversion ehemaliger Militärflächen.