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Erstzugriffsoption der Kommunen

Auf Vorschlag der BImA hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 21. März 2012 beschlossen, dass die BImA Konversionsflächen aus unmittelbarer militärischer Vornutzung ohne Bieterverfahren zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert an Kommunen oder andere Gebietskörperschaften veräußern darf, in deren Gebiet die entsprechenden Flächen liegen.

Als Voraussetzung für die Ausübung der Erstzugriffsoption muss die Kommune oder andere Gebietskörperschaft verbindlich erklären, dass der Erwerb der Liegenschaft unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der sie gesetzlich ver­pflichtet ist, oder die sie auf Grundlage der jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt.

Erstzugriff und Verbilligung

Die Bundesregierung hat im Bundeshaushaltsplan 2015 im Einzelplan 60, Kapitel 6004, Titel 121 01, einen Haushaltsvermerk ausgebracht, der die Gewährung von Kaufpreisnachlässen für den Erwerb von Konversionsliegenschaften ermöglicht, die die BImA den Gebietskörperschaften im Rahmen der „Erstzugriffsoption“ zum Kauf anbietet.

Weitere Informationen

Merkblatt Konversion


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