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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Eckdaten

Das Verwaltungsgebäude Römerstraße 104 liegt in einem Gewerbe- / Mischgebiet der „Weststadt“, am Übergang zum Stadtteil „Südstadt“. Die Weststadt ist mit ihren 12.649 Einwohnern (Stand 2011) fünftgrößter Stadtteil von Heidelberg. Die Weststadt verfügt über ein reichhaltiges Kindergarten-, Schul-, Sport- sowie Freizeitangebot.

Infrastruktur

Durch die unmittelbare Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz – Bus / Straßenbahn – sind das rund zwei Kilometer entfernte Stadtzentrum Heidelbergs sowie der rund ein Kilometer entfernte Hauptbahnhof erreichbar. Ebenfalls besteht über das gute Ortsstraßennetz eine sehr gute Anbindung zu der circa fünf Kilometer entfernten Autobahnanschlussstelle der A 5 Heidelberg / Schwetzingen.

Die Liegenschaft auf der Römerstraße 104 aus der Luft, Foto: Kay Sommer

Bebauung

Das Grundstück ist mit einem militärischen Zweckbau, den den US-Streitkräften als Verwaltungsgebäude diente, überbaut. Die Liegenschaft ist verkehrstechnisch über die Römerstraße erschlossen. Die Erschließungssituation der Ver- und Entsorgungsleitungen ist standorttypisch.

Die Rückseite des dreigeschossigen Gebäudes mit Stellplätzen

Nutzungsperspektive

Die Liegenschaft ist im bestandskräftigen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Bund“ ausgewiesen.

Die planungsrechtliche künftige Nutzung der Liegenschaft befindet sich im Abstimmungs- und Planungsprozess mit der Stadt Heidelberg und ist im Gesamtkontext der Konversion in der Metropolregion Rhein-Neckar zu betrachten. Ein Konzept liegt noch nicht vor.

Eckdaten

Grundstücksgröße

2.762m²

Übergabe

Im November 2013 erfolgt

Martina Block
Projektmanagerin
Tel.
+49 (0)621 496067-205
Fax
+49 (0)621 496067-200
Adresse
Badener Platz 4
68239 Mannheim
Norbert Baro
Verkauf Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Tel.
+49 (0)621 496067-208
Fax
+49 (0)621 496067-200
Adresse
Badener Platz 4
68239 Mannheim
Titelbild Leitlinien für die Entwicklung der US-Flächen

Leitlinien für die Ent­wicklung der US-Flächen

Die Stadt Heidelberg gibt mit den Leitlinien den Rahmen der Konversion vor
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